Allgemeine Geschäftsbedingungen „dogsitter.at“ (gültig ab 01.01.2020)
§1 ... Der Auftraggeber erklärt Halter des Hundes zu sein, oder über die nachweisbare Vertretungsvollmacht des Hundehalters zu verfügen, und daher handlungsbevollmächtigt zu sein.
§2 ... Hunde ohne aufrechten Versicherungsschutz werden nicht in Betreuung übernommen. Für im Bundesland Wien gehaltene Hunde ist eine Haftpflichtversicherung über eine Summe von mindestens 725 000 EUR zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- oder Sachschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten. (Wiener Tierhaltegesetz). Der Versicherungsschutz muss mittels Vorlegung der Versicherungspolizze bestätigt werden.
§3 ... Verursachen Hunde während der Betreuung Schaden am Eigentum des Auftragnehmers, bzw. die nachweislich vom betreuten Hund verursacht worden ist, hält sich der Auftragnehmer vor, die Reparatur bzw. den Ersatz in Rechnung zu stellen. Bei Personenschäden müssen allfällige Arzt, Krankenhaus, und Medikamentenkosten erstattet werden.
§4 ... Der zur Betreuung übernommene Hund ist nachweislich:
a) gegen Tollwut, Staupe etc. geimpft, (EU-Impfpass ist vorzuweisen)
b) im eigenen Interesse mit einem aktiven Zeckenschutz (z.B.: Spot on) zu versehen
§5 ... Hunde mit ansteckenden Krankheitssymptomen können auf Rücksicht auf die anderen Betreuungshunde nicht beaufsichtigt werden. Hat der Hund ein körperliches Gebrechen, welches keine gesundheitliche Gefahr für die restlichen Hunderudel darstellt, ist eine Betreuung möglich.
§6 ... Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer über sämtliche Besonderheiten vollständig zu informieren (Läufigkeit, Krankheiten, Verhaltensauffälligkeit, extremer Jagdinstinkt, Futterunverträglichkeit usw.)
Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden und Folgeschäden, die sein Hund während der Obhut durch dogsitter.at verursacht, wenn er der vollständigen Aufklärungsplicht nicht nachgekommen ist.
§7 ... Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die beim normalen Spielen, Toben und Spazierengehen im Freiland nicht auszuschließen sind.
§8 ... Der Auftraggeber hat dogsitter.at im Notfall (=akute und unmittelbare Gefahr für den anvertrauten Hund), die Wahl eines Tierarztes und die sofort notwendigen Behandlungen und Therapien des Tieres zu überlassen, und anfallende Kosten zu ersetzen (Kostennachweis wird durch die Tierarztrechnung seitens dogsitter.at erbracht)
§9 ... Die Kosten der Tages-wie auch der Urlaubsbetreuung werden individuell vereinbart, wenn nicht, kommen die Preise laut Homepage (www.dogsitter.at) zur Verrechnung.
§10 ... Eine Absage eines Tagesbetreuungstermins von Seiten des Auftraggebers ist nur bis 48h vor dem Betreuungstermin kostenlos. Eine zeitlich kürzere Absage wird in Höhe von 50% des vollen Betreuungstages verrechnet.
§11 ... Bei Unterzeichnung des Urlaubs-Betreuungsvertrag = Auftragsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Betreuungsentgeld zu errichten. Erst zu diesem Zeitpunkt ist die Reservierung im benötigten Betreuungszeitraum fixiert.
§12 ... Falls der Auftraggeber den Hund nicht zum vereinbarten Termin abgeholt, behält sich dogsitter.at vor, nach drei Tagen den Hund beim zuständigen Tierschutzhaus abzugeben.
§13 ... Seit 1. März 2022 gibt es eine generelle Parkraumbewirtschaftung in Wien, bedeutet ausserhalb des egenen Wohnbezirkes muss ein Parkticket geklös werden. Diese zusätzlichen Kosten werden monatlich und anteilsmässig auf alle Hunde aufgeteilt und verrechnet
§14 ... Sollte seitens des Auftraggebers die Betreuung des Hundes storniert werden, so gelten folgende Stornogebühren:
a) bis 7 Tage vor Beginn der Betreuung 90% der Gesamtkosten
b) bis 21 Tage vor Beginn der Betreuung 60% der Gesamtkosten
c) bis 35 Tage vor Beginn der Betreuung 30% der Gesamtkosten
§15 ... Wird dem Auftragnehmer für die Übernahme des zu betreuenden Hundes ein Schlüssel zu der Wohnung des Auftraggebers ausgehändigt, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Schäden an der Wohnung oder abhanden gekommene Gegenstände aus der Wohnung. Die Schlüsselübergabe wie auch die Schlüsselnummer werden im Betreuungsvertrag bzw. in einem Zusatzblatt vermerkt.
§16 ... Firma: Canidae Service e. U. | Firmenbuchnr.: FN 331527s - Sitz: Wollekweg 5, 1220 Wien,
Handelsgericht Wien, Gerichtsstand Wien, Sprache deutsch